AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FABVILLE FESTIVAL

FABVILLE FESTIVAL // Gültig für alle Veranstaltungen der hößl Event GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der hößl Event GMBH

I. Allgemeine Bestimmungen
II. Festival- und Campground- Ordnung
III. Hausordnung
IV. AGB – Ticketverkauf
V. Alternative Streitbeilegung (für Verbraucher)

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I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Erwerb von Tickets
Tickets können nur bei der Hößl Event GMBH (www.hoessl-event.de oder alle von der Hößl Event GMBH verwalteten Seiten) oder bei veröffentlichten / offiziellen Vorverkaufsstellen erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hößl Event GMBH Diese sind unter www.hoessl-event.de abrufbar (Unterpunkt IV AGB – Ticketverkauf). Jeder Kunde darf maximal zehn Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn überschreiten, behält der Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkungen hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.

2. Zutrittsberechtigungen
Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen unter 7 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ab 7 Jahren ist der Zutritt NUR in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen nach Mitternacht nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten Person genehmigt. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen (z.B. älterer Freund). Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige Tanzveranstaltungen im Bereich des Veranstaltungsgeländes. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

3. Die Haftung des Veranstalters
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

4. Begriffsbestimmungen
„Veranstaltungsgelände“ meint das Gelände in Gesamtheit, inklusive Park- und Campingflächen und den zugehörigen ausgewiesenen Wegen. Mit „Festivalgelände“ ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zur Hauptarea beginnt. Mit „Campingflächen“ sind die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Campen gemeint. „Parkflächen“ meint die die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

5. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes werden die Eintrittskarten komplett entwertet, dem Besucher wird ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes sind das unbeschädigte Armband vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

6. Sicherheitskontrollen
Bei Einlass sowohl auf das Veranstaltungs- als auch auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Beim Betreten des Campinggeländes wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände (siehe hierzu Hausordnung Festivalgelände sowie Festival- und Campground- Ordnung) bei sich führt.

7. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände
Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder in den vorhandenen Schließfächern gebührenpflichtig zu deponieren (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.).

8. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

9. Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

10. Hör- und Gesundheitsschäden
Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

11. Umgang mit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte ist sicher aufzubewahren da jederzeit übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem sich aus dem Ticket ergebenden Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener und (ggf. anteilig) gezahlter Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs des Veranstaltungsgeländes gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

12. Nutzung der Campingfläche
Das Campieren ist ab Donnerstag, den 14. Mai 2020, 12:00 Uhr nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen gestattet. Es werden nicht die gesamten Campingflächen gleichzeitig geöffnet, sondern bereichsweise nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

13. Anreise der Besucher/Parken/Zuteilung von Flächen
Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Camping-Bereiche voneinander getrennt sind. Es gelten jeweils ergänzend die aushängenden Hinweise, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes innerhalb der gebuchten Kategorie. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

14. Programmänderungen
Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

15. Sperrung/ Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

16. Witterungseinflüsse
Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Es gilt dann die Reglung in Ziffer I. 4.

17. Aushänge/ Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters.

II. FESTIVAL- UND CAMPGROUND- ORDNUNG

1. Geltung der Festival- und Campground- ordnung
Die Ville- und Campground- Ordnung gilt für alle auf den Plänen ausgewiesenen Park- und Campingflächen, sowie den zum Veranstaltungsgelände gehörenden Straßen und Wege (Pläne sind ab dem 01. März 2020 abrufbar unter www.fabville.de). Mit Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Festival- und Campground- Ordnung in Ziffer II.

2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften
Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.

3. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t und nur ohne Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die von Inhabern von Caravan Camping-Tickets und Caravan-Plaketten in den gesondert ausgewiesenen Flächen gegen zusätzliche Gebühr abgestellt werden dürfen. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche innerhalb der gebuchten Kategorie. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

4. Erlöschen der Parkberechtigung
Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.

5. Verbot des Wildcampens
Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird entsprechend geahndet! Die Besucher dürfen nur die ausgeschilderten Campingflächen benutzen.

6. Keine Bewachung der Parkplätze
Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

7. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7. unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer I. 3 (Die Haftung des Veranstalters) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern deponiert werden, ist ausgeschlossen.

8. Betreten des Campingbereichs
Das Betreten eines Campingbereichs ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen und zugehörigem Campgroundticket erlaubt.

9. Gepäcktransport
Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden, die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf die Campingplätze ist nicht gestattet. Wohnwagen bis 6,50 m sind hiervon nicht betroffen, wobei dann allerdings die Zugmaschine auf dem Parkplatz abzustellen ist. Alternativ kann für jede Zugmaschine und Anhänger, abweichend von Wohnanhängern, ein CarPass vor Ort erworben werden, welcher es ermöglicht, o.g. Fahrzeuge auf dem Campground zu parken.

10. Durchsuchung auf verbotene Gegenstände
Beim Betreten eines Campingbereichs werden Taschen- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt in den Campingbereich zu verweigern, sofern der Besucher verbotene Gegenstände bei sich führt.

11. Verbotene Gegenstände in den Park- und Campingbereichen
Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
c. Pyrotechnische Gegenstände aller Art
d. Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
e. Bau- und Brennholz
f. Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssige Grillanzünder)
g. Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen, Ausnahme Propangas bis 11 kg.
h. Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
i. Trockeneis
j. Säurebatterien
k. Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
l. Megaphone

Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.

12. Erlaubte Gegenstände
Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.

a. Zelte, Pavillons und Zubehör
b. Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
c. Proviant und Getränke
d. Gaskartuschen mit maximal 11 kg Gasfüllung für den Betrieb von Gaskochern/Grills und CO²-Flaschen bis maximal 500g Füllgewicht für den Betrieb von Klein-Zapfanlagen.
e. Für die Campingnutzung zugelassene, umweltfreundliche Gelbatterien

13. Wasserschutzgebiet / Naturschutz
Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Die Natur ist zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.

14. Betrieb von Soundanlagen
Der Betrieb von Soundanlagen und Stromaggregaten ist auf Parkplätzen NICHT gestattet, auf dem Campingplatz jedoch geduldet.

15. Verbot von Abgrenzungen/ Löchern
Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.

16. Rettungswege
Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!

17. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.

18. Nutzung von Kochgeräten/ offenes Feuer/ Lagerfeuer
Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 11 kg Füllgewicht verwendet werden. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

19. Grillen
Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten untersagt.
Die Stellfläche des Grills ist so vorzubereiten, dass der Untergrund kein Feuer fangen kann! Die Nutzung von Gas-Grills ist gestattet, auch hier gelten die entsprechenden Brandverhütungsvorschriften.

20. Müllentsorgung
Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Herrenlose Gegenstände, insbesondere Abfall und nicht zuordenbare Pfandflaschen, werden im Rahmen der regelmäßigen Reinigungen vom Veranstalter entsorgt.

21. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen
Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

22. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

23. Unberechtigter Zutritt
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

24. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.

25. Rauchverbot
Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet.

26. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.

27. Abreise
Zum Ende des Aufenthaltes sind die Zelt- und Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Gefäße und Stationen verbracht wird und die eigene Campingausrüstung restlos abgebaut und mitgenommen wird. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis spätestens Sonntag, 17.05.20, 18.00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.

28. Sonstige Anweisungen/ Hinweise
Ergänzend zur Park- und Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.fabville.de.

III. HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE

1. Geltung der Hausordnung / Festivalgelände
Mit Festivalgelände ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zur Hauptarea beginnt. Mit Kauf der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung in Ziffer III.

2. Anordnungen der Ordnungskräfte
Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

3. Betreten des Festivalgeländes
Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen erlaubt.

4. Kein Eintritt für auffällige Besucher
Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.

5. Sicherheitskontrollen/ verbotene und erlaubte Gegenstände
Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a) Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände).
b) Getränke und Flüssigkeiten aller Art
c) Helme
d) Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
e) Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
f) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
g) Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
h) AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
i) Notebooks, Tablets
j) Laserpointer
k) Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks.
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände nach Ziffer 5 a, b, c, h, i können kostenpflichtig in Schließfächern deponiert werden, deren Anzahl und Kapazität begrenzt ist. Die übrigen verbotenen Gegenstände dürfen nicht in den Schließfächern deponiert werden.

Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände):
a) Portemonnaie
b) Schlüssel
c) Kleine Gürtel- und Bauchtaschen, GymBags
d) Mobiltelefon
e) durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm, was in etwa einer Größe von DIN A4 entspricht!

6. Fluchtwege
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

7. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.

8. Haftung des Veranstalters/Schließfächer
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Ziffer I 3 (Die Haftung des Veranstalters) entsprechend. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern deponiert werden, ist ausgeschlossen.

9. Umgang mit Abfällen
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

10. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

11. Nutzung der Toiletten
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

12. Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

13. Verbot des Betretens bestimmter Flächen
Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

14. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!

15. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.

16. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

17. Verbot der Gefährdung anderer Besucher
Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch „Crowd-Surfen“, „Circle/Wall of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

IV AGB – Ticketverkauf
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und der Hößl Event GMBH zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten obige AGBs.

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets, Gutscheinen und/oder Fan- Artikeln (bspw. Bild- und Tonträger) gelten im Verhältnis zur Hößl Event GMBH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss, Stornierung

a) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend §312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer/Bestellnummer/Ordernummer durch die Hößl Event GMBH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Hößl Event GMBH zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.

b) Die Hößl Event GMBH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer/Bestellnummer/Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und/oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen.
Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hößl Event GMBH weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und/oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und/oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und/oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet.
Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

c) Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von §350 BGB Anwendung.

3. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

a) Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je
nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten durch Sofortüberweisung und/oder durch Vorkasse per Überweisung sowie durch Zahlung via Paypal möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Sofortüberweisung und via Paypal nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von der Hößl Event GMBH benannte Konto zu überweisen.
b) Bei der Internet- Bestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden den Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
c) Die Einlösung von Gutscheinen in unserem Onlineshop ist auf 1 Gutscheincode pro Bestellung beschränkt. Sofern mehrere Gutscheine auf eine Bestellung eingelöst werden, behalten wir uns vor, die abgegebene Bestellung zu stornieren. Der Käufer hat dann das Recht auf Rückzahlung des bereits bezahlten Betrages, oder auf Ausgleich des geforderten Ticketpreises. Bei Einlösung von mehreren Gutscheinen gilt immer der höchste Gutscheinwert.

4. Widerrufsrecht und Muster

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

a) Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit die Hößl Event GMBH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer II. 1. durch die Hößl Event UG (haftungsbeschränkt) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
b) Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB). Für alle anderen Verträge mit Verbrauchern gilt das Folgende:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hößl Event GMBH, Weidener Str. 25, 95469 Speichersdorf mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Im Fall des Widerrufs durch den Kunden gilt das Folgende:
Die Hößl Event GMBH kann die Rückzahlung verweigern, bis die Hößl Event GMBH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Hößl Event GMBH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die Hößl Event GMBH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.

Muster

Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An: Hößl Event GMBH, Weidener Str. 25, 95469 Speichersdorf
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.

5. Eigentumsvorbehalt/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf

a) Bei einem Verbraucher behält die Hößl Event GMBH sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
b) Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält die Hößl Event GMBH sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
c) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Hößl Event GMBH unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
d) Befindet sich der Kunde gegenüber der Hößl Event GMBH mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

6. Haftungsbeschränkungen/Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

a) Die Hößl Event GMBH haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Hößl Event UG (haftungsbeschränkt) beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
c) Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die Hößl Event GMBH nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
d) Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der Hößl Event GMBH zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
e) Soweit die Haftung von der Hößl Event GMBH nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

7. Schlussklauseln

a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
b) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bayreuth, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
c) Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Bayreuth. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Hößl Event GMBH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
d) Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit. Die E-Mailadresse von der Hößl Event GMBH lautet info@summerinvasion.de.
e) Die Hößl Event GMBH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

V. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission ab dem 15.02.2016 hier: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: info@fabville.de.

2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Stand: November 2019 Gültig bis auf Widerruf.